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Mobilfunkverordnung in Russland - beispielhaft !!!

Ein übersetzter Auszug aus einem Register des Justizministeriums der Russischen Föderation - Prof. Dr. Karl H e c h t, Elena S o v o l e y (Übersetzung)

Auszug einer Eintragung zur Nutzung von Mobiltelefonen beim Justizministerium der Russischen Föderation übergeben von Prof. Dr. Jury Grigoryev*:

 

« Eintragung beim Justizministerium der Russischen Föderation am 26. März 2003, Registriernummer: N 4329

2.1.8. Physikalische Einflussfaktoren der Umwelt

2.2.4. Physikalische Einflussfaktoren des Produktionsmilieus
Sanitär – epidemiologische Regeln und Normative SAN Pi N 2.1.8. / 2.2.4 1190 – 03

"Hygienische Forderung an die Installation und Nutzung der irdischen Mobilfunkverbindung" (Bestätigt durch den staatlichen Hygienearzt der Russischen Föderation am 30. Januar 2003), Einführungsdatum: 1.Juni 2003

6.9. Mit dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung als Benutzer der mobilen Festlandstationen von Funkverbindungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • maximale kürzestmögliche Nutzungsdauer der mobilen Funkverbindung
  • Einschränkung der Benutzung von mobilen Funkstationen von Personen, die unter 18 Jahre alt sind, schwangeren Frauen und von Menschen die implantierte Herzschrittmacher tragen »

 

* Prof. Dr. Juri Grigoryev ist Vorsitzender der russischen Strahlenschutzkommission, vergleichbar mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland.

Hier sollten sich die deutschen [u.a.] Bundesbehörden ein Beispiel dran nehmen, wie in Rußland von Regierungsseite das Problem behandelt wird.

 

Quelle: www.elektrosmognews.de - 11.11.2003