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Ein übersetzter Auszug aus einem Register des Justizministeriums der Russischen Föderation -
Prof. Dr. Karl H e c h t, Elena S o v o l e y (Übersetzung)
Auszug einer Eintragung zur Nutzung von Mobiltelefonen beim Justizministerium der Russischen
Föderation übergeben von Prof. Dr. Jury Grigoryev*:
« Eintragung beim Justizministerium der Russischen Föderation am 26. März 2003,
Registriernummer: N 4329
2.1.8. Physikalische Einflussfaktoren der Umwelt
2.2.4. Physikalische Einflussfaktoren des Produktionsmilieus
Sanitär – epidemiologische Regeln und Normative
SAN Pi N 2.1.8. / 2.2.4 1190 – 03
"Hygienische Forderung an die Installation und Nutzung der irdischen Mobilfunkverbindung"
(Bestätigt durch den staatlichen Hygienearzt der Russischen Föderation
am 30. Januar 2003), Einführungsdatum: 1.Juni 2003
6.9. Mit dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung als Benutzer der mobilen
Festlandstationen von Funkverbindungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- maximale kürzestmögliche Nutzungsdauer der mobilen Funkverbindung
- Einschränkung der Benutzung von mobilen Funkstationen von Personen,
die unter 18 Jahre alt sind, schwangeren Frauen und von Menschen
die implantierte Herzschrittmacher tragen »
* Prof. Dr. Juri Grigoryev ist Vorsitzender der russischen Strahlenschutzkommission,
vergleichbar mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Deutschland.
Hier sollten sich die deutschen [u.a.] Bundesbehörden ein Beispiel dran nehmen, wie in
Rußland von Regierungsseite das Problem behandelt wird.
Quelle: www.elektrosmognews.de - 11.11.2003
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